Spruch des Monats

2

Das Glück besteht darin,

so zu leben wie

alle Welt und doch

wie kein anderer

zu sein.

Simone de Beauvoir

Kinderlied des Monats

1

Satzung

Auszug aus der Satzung

§ 3 Stellung des Vereins
Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Er bekennt sich uneingeschränkt zur demokratischen, rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Beiträge und Zuwendungen des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person des Vereins durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, die Förderung der Schulen und die Verbesserung der Schulsituation im Lande Baden-Württemberg.

Der Verein unterstützt die Elternarbeit in den verschiedensten Elternvertretungen.

Dazu bietet der Verein Eltern und den Beteiligten am Bildungs- und Erziehungsauftrag nichtkommerzielle Weiterbildung an - in Form von Workshops, Seminaren, Vortragsveranstaltungen, Internet-Treffpunkten und Aktivkursen.

Dabei wird sich der Verein für den Erhalt eines freiheitlichen, leistungsfähigen und differenzierten Schulwesens einsetzen. Dazu gehört insbesondere auch die Forderung nach Beibehaltung der 9-jährigen Gymnasialausbildung neben dem 8-jährigen Bildungsgang für besonders leistungsbereite Schüler/-innen, verbunden mit der Verleihung der uneingeschränkten Hochschulreife, der Qualitätssicherung der gymnasialen Bildung und das Erreichen neuer Unterrichtskulturen.

Der Verein darf keine anderen als die vorstehend bezeichneten Zwecke anstreben.

§ 5 Aufgaben des Vereins
Aufgaben des Vereins sind alle Maßnahmen, die zur Durchsetzung der Vereinsziele führen, insbesondere die regelmäßige Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über schulische Fragen und Fragen des Elternrechts sowie die Einflußnahme auf die Bildungspolitik.